trinat

Organe

In der Satzung des BDP findet ihr noch mehr interessante Infos zur Struktur des BDP.

Der Bund Deutscher Pfadfinder_innen tritt für die Förderung der Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu kritischen und engagierten Menschen in der Gesellschaft ein. Dieser Grundsatz begleitet die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen, Gruppentreffen, aber auch in Einrichtungen oder bei internationalen Fahrten.

Darüber hinaus sind auch die Gremien des BDP so gestaltet, dass junge Menschen in die Entscheidungen und Geschehnisse im Verband eingebunden werden.

Die Organe, in welchen dies passiert, sind

a) die Bundesdelegiertenversammlung

b) der Bundesvorstand

c) der Geschäftsführende Ausschuss

d) die Arbeitskreise

Die Bundesdelegiertenversammlung (BDV)

Die BDV ist das höchste Organ des Bundesverbandes und funktioniert wie eine Mitgliederversammlung. Einmal jährlich treffen sich Delegierte der Landesverbände und Gliederungen für ein Wochenende, um auf das Jahr zurückzublicken, Inhalte und Themen und besprechen und über Anträge abzustimmen.

Aber auch weitere wichtige Angelegenheiten sind Teil der BDV: die Wahl des Bundesvorstandes,  die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Verbandsauflösung, Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Bundesverbandes, die Wahl der Kassenprüfer_innen, die Entgegennahme der Kassenprüfungsberichte, die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes, die Beschlussfassung der Delegiertenordnung, endgültigen Beschlussfassung über den Haushalt, Aufnahme, Ausschluss und Auflösung von Gliederungen nach §5 und § 6 und die Wahl der Außenvertretungen.

Der Bundesvorstand

Der Bundesvorstand soll die gesellschaftliche Vielfalt gut abbilden. Als Grundlage dient der Diversity-Ansatz. Er besteht aus bis zu vier gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern; es müssen mindestens zwei Geschlechter vertreten sein. Der Bundesvorstand vertritt den Bundesverband gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder. Er wird für zwei Jahre gewählt und kann wiedergewählt werden.

Die Mitglieder des Bundesvorstands beschäftigen sich mit inhaltlichen sowie formalen Angelegenheiten und treffen sich zu regelmäßigen Vorstandssitzungen.

Der Geschäftsführende Ausschuss

Der Geschäftsführende Ausschuss (GA) unterstützt und berät den Bundesvorstand und die BDV bei der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Der GA setzt sich zusammen aus je einer*m stimmberechtigten Delegierten der Gliederungen des Bundesverbandes, einem Mitglied des Bundesvorstandes und der Bundesgeschäftsführungen. Die Zusammensetzung der Delegationen wird in der GO geregelt. Andere Mitglieder können beratend hinzugezogen werden.

Dem GA obliegt insbesondere die Beschlussfassung über die vorläufige Haushaltsvorlage und die Beschlussfassung über die Beitragsordnung.

Der Präventionsausschuss

Dieser setzt sich aus mindestens einer*m Delegierten jeder Gliederung, je einem Mitglied der Bundeszentrale und des Bundesvorstands zusammen. Die Mitglieder sind Ansprechpersonen für jene, denen sich ein*e Betroffene*r offenbart hat, bei Beobachtungen, die ein "flaues Gefühl" hinterlassen, bei Fragen zu sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch und bei weiteren Problemen.

Darüber hinaus bilden sich die Mitglieder fortwährend weiter, halten das Thema in den unterschiedlichen Gliederungen präsent, beraten sich gegenseitig bei auftretenden Vorfällen. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind regelmäßige Schulungen zu Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt. Diese Schulungen stehen allen offen, die im Verband aktiv sind und sich mit der Thematik auseinandersetzen möchten.

Die Arbeitskreise

Alle können Arbeitskreise zu bestimmten Themen initiieren. AKs geben die Möglichkeit, sich in einer Gruppe langfristig mit Inhalten auseinanderzusetzen, Materialien zu erarbeitet, sich zu vernetzen und diskutieren. Aktuell gibt es den AK Digitales, AK Gender*Queer, AK Kritik des Antisemitismus und die BLATT Redaktion.