Präventionskonzept
Hier kannst du das gedruckte Präventionskonzept sowie die Broschüre "Wir achten aufeinander, wir halten zusammen!" bestellen:
BDP- Bundeszentrale
bundesverband [at] bdp.org (bundesverband[at]bdp.org)
Ein umfassendes Konzept für die Prävention von Sexismus und sexualisierter Gewalt ist ein Qualitätsmerkmal guter Kinder- und Jugendarbeit und auch uns im BDP sehr wichtig. In diesem Konzept stellen wir zum einen unsere Grundhaltung in Bezug auf Sexismus und sexualisierte Gewalt dar und zum anderen eine Handlungskette, die vorgibt, wie in solchen Fällen gehandelt werden soll. Durch die offensive Bearbeitung dieses Themengebiets auch unabhängig von akuten Vorfällen signalisiert der BDP, dass wir körperliche Gewalt, sexualisierte Grenzverletzungen, Mobbing, sexistische und rassistische Bemerkungen und diskriminierendes Verhalten nicht bagatellisieren und dulden. Das Enttabuisieren von und Aufklären über Sexualitäten ist bereits gängige Praxis im BDP. Dies sowie das Auftreten von und Umgang mit Vorfällen sexualisierter Gewalt führten zur Ausarbeitung dieses Konzepts.
Unabdingbar für unser Konzept ist eine feministische Grundhaltung, die zuallererst Betroffene schützt und als glaubwürdig anerkennt. Dazu gehört auch, sexualisierte Grenzüberschreitungen, egal in welcher Form, nicht kleinzureden, sondern als Problem zu benennen. Hierbei orientiert sich der BDP an Fachorganisationen, die ihrem Handeln diese bekennend parteiliche Haltung zugrunde legen und den Schutz der Betroffenen in den Vordergrund stellen.
Eine deutschlandweite Repräsentativstudie zu sexualisierter Gewalt zeigt, dass fast 60% der Befragten unterschiedliche Formen von sexueller Belästigung erfahren haben. Jede 7. Frau erlebt im Lauf ihres Lebens strafrechtlich relevante sexualisierte Gewalt. Darüber hinaus werden der Polizei jährlich 11.000 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern bekannt (vgl. BMFSFJ 2004). Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutung, uns mit dem Thema auseinander zu setzen und Strukturen zu schaffen, die es ermöglichen, bei Verdachtsfällen und Beobachtungen schnell zu reagieren.
Darüber hinaus gelten natürlich die Maßnahmen, die im §8a SGB VIII im Jahr 2005 als verbindlicher Standard in der Kinderschutzarbeit für Mitarbeiter*innen freier Träger der Jugendhilfe festgeschrieben wurden. Die insoweit erfahrene Fachkraft, die zur Risikoeinschätzung bei einer möglichen bzw. tatsächlichen Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden kann, ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Im Jahr 2012 gab es mit in Kraft treten des Bundeskinderschutzgesetzes (BkiSchG) weitere Präzisierungen und Erweiterungen (vgl. Fachstelle Kinderschutz 2019).
Diese Maßnahmen und Regelungen reichen aus unserer Sicht aber nicht aus, sondern können als Erweiterung dieses BDP- Präventionskonzepts gesehen werden. Wir wollen uns umfassend mit dem Thema beschäftigen und uns kontinuierlich fortbilden. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass im BDP sehr unterschiedliche Projekte und Strukturen versammelt sind. Eine Anpassung des Präventionskonzepts an diese verschiedenen Gegebenheiten ist also unabdingbar und gewünscht.
Wir wollen eine Auseinandersetzung mit dem Thema fördern und unterstützen und Materialien für die Umsetzung zur Verfügung stellen. Nur durch eine kontinuierliche und bewusste Auseinandersetzung mit Sexismus und sexualisierter Gewalt können wir Räume gestalten, in denen diese Formen der Gewalt möglichst wenig Platz finden. Das vorliegende Konzept stellt dabei eine Erweiterung bereits bestehender Strukturen und Handlungsschritte dar und will diese nicht ersetzen, sondern ergänzen.
Denn starke Kinder und Jugendliche können sich besser gegen sexualisierte Gewalt wehren. Und starke Strukturen fördern die Entwicklung und Ermächtigung von Kindern und Jugendlichen!