Thema: Drei mal schwarze Karte - Das kritische Verhältnis zw. Verfassungsschutz und BDP
Die gesamte Ausgabe 01/13 des BLATTs kannst du dir hier online durchblättern.
Am 23. Januar 2013 musste der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern in seinemregionalen Bericht von 2011 mehrere Passagen nachträglich schwärzen. Drei jugendpolitische Projekte, darunter zwei des BDP, erreichten per Eilantrag ein eindeutiges Gerichtsurteil zu ihren Gunsten. Die Nennungen der Projekte im Bericht sorgten für eine Diskriminierung, obwohl sie selbst nicht unterVerdacht standen, linksextreme Aktivitäten zu fördern. Schon in der Vergangenheit gab es Berührungen zwischen BDP und Verfassungsschutz. Aber der BDP wehrt sich – gegen die Unantastbarkeit des Verfassungsschutzes.
ALLE JAHRE WIEDER …
Alle Landesämter und das Bundesministerium des Inneren veröffentlichen jedes Jahr einen Verfassungsschutzbericht, der Ermittlungserkenntnisse über Islamismus, Spionage, Sabotage, Rechts- und Linksextremismusaufzeigen soll.
Der Minister für Inneres und Sport in Mecklenburg-Vorpommern (MV), Lorenz Caffier, formuliert, die Aufgaben seiner Behörde seien die »Aufklärung und Informationssammlung
in allen Extremismusbereichen […] Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung«.
Diese Aufklärung findet durch die Nennung von Gruppen statt, die laut Verfassungsschutz entweder zur Gewalt aufrufen, an politischen Aktionen teilnehmen oder andere auff ällig gewordene Gruppen unterstützen. Linksextrem gleich verfassungsfeindlich. Genau an dieser Stelle tauchten im Bericht
Mecklenburg - Vorpommerns 2011 drei Jugendprojekte auf, denen durch die Öffnung ihrer Veranstaltungsräume unterstellt wurde, mit linksextremen und damit verfassungsfeindlichen
Gruppierungen zusammen zu arbeiten: Das Peter-Weiss-Haus (PWH) in Rostock – Sitz des BDP Landesverbandes MV – ist ein alternatives Bildungs- und Kulturhaus, das die Förderung freier Bildung, Kultur und Kunst durch die Organisation kultureller Veranstaltungen zum Zweck hat und damit auf eine »breitere und buntere Zivilgesellschaft« abzielt. Ebenso wurden dem Internationalen Kultur- und Wohnprojekt (IKuWo e. V.) in Greifswald – ebenfalls Mitglied im BDP MV – und dem Cafe Median
(Mitglied im Verein Alternatives Wohnen in Rostock, Awiro e. V.) unterstellt, ihre Räume für linksextreme Veranstaltungsgruppen geöffnet zu haben. Aus einer Pressemitteilung des Peter-Weiss-
Hauses geht hervor, dass die im Bericht des Verfassungsschutzes erwähnten Projekte »perse als Verfassungsfeinde wahrgenommen werden, was zu einer negativen Stigmatisierung führt.« PWH, IkuWo und Awiro haben deshalb vor dem Verwaltungsgericht Schwerin geklagt. Das Urteil des Gerichts besagt in allen drei Fällen: »Die […] angegriffene Nennung […] ist nach Auff assung der Kammer als Grundrechtseingriff zu bewerten, weil sie geeignet ist, sich abträglich auf das Bild des Antragstellers in der Öff entlichkeit auszuwirken. « Die Sprecherin des Awiro, Vera Wendt, betonte zusätzlich, dass es in der Vergangenheit des öfteren zu Angriff en von Neonazis auf die Projekthäuser kam, »denn wir positionieren uns klar gegen Neonazis. Dass der Verfassungsschutz unsere Besucher und unser Cafe als ‘linksextrem’ verunglimpfen und uns in unserer Arbeit behindern möchte, ist skandalös!«
Die Nennungen der Veranstaltungsräume sind im aktuellen Verfassungsschutzbericht mit dem Vermerk
»Inhalte können zur Zeit aus Rechtsgründen nicht zugänglich gemacht werden« geschwärzt. Diese Nennung von BDP-Projekten in einem Verfassungsschutzbericht war jedoch nicht der erste Vorfall. Mindestens zwei Mal haben es BDP-Landesverbände zu dieser zweifelhaften Ehre gebracht; in den 1970er Jahren wurden sowohl Rheinland-Pfalz als auch Hessen in einem solchen Bericht erwähnt. Die genauen Umstände für den BDP Rheinland-Pfalz zu erfahren, hätten einer weiter reichenden Spurensuche bedurft. Wahrscheinlich ist aber, dass die Nennung auf eine Mainzer Soligruppe zurückzuführen ist, die im RAF-Umfeld aktiv war. Wie der BDP Hessen dem Verfassungsschutz bekannt wurde, ist eine ungleich witzigere Geschichte, nämlich eine Verwechs lung. Ebenfalls in den 1970er Jahren veröff entlichte der BDP Hessen die Zeitschrift Der Hessische Landbote – Provinzzeitung der Jugendzentren im Hessischen Lande und Umlande. Eine Ausgabe wurde 1978 im Bericht aufgeführt – sehr zum Unmut des BDP. Es folgte ein Artikel als Reaktion in der darauff olgenden Ausgabe und ein Beschwerdebrief an die Verantwortlichen. Dabei stellte sich heraus: Die gemeinte Zeitschrift war gar nicht die des BDP, sondern ein gleichnamiges Blatt des Kommunistischen Bundes für Südhessen. Möchte sich jemand auf eine Institution verlassen, der so ein Fehler unterläuft? Wie setzt der Verfassungsschutz die Organisationen, Verbände und Gruppen überhaupt fest, die er für verfassungswidrig oder demokratiefeindlich und damit für nennenswert hält?
Für den Verfassungsschutz gibt es keine ein deutigen Verfahren, um extremistische Strukturen als solche zu identifizieren, »eine systematische Definition dessen, was Rechtsextremismus oder Linksextremismus sein soll, gibt es [...] nicht« so der Blickpunkt: Extrem demokratisch der DGB-Jugend.
KRITIK MUSS SEIN!
Was es jedoch gibt, ist das achte Sozialgesetzbuch in dem unter anderem die Aufgaben und Funktionen von Jugendarbeit und Jugendverbänden defi niert sind. Darin heißt es unter anderem, dass die Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes »junge Menschen […] zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen« sollen. Jugendarbeit – die Arbeit die der BDP macht – soll junge Menschen
selbst denken, Kritik üben und Entscheidungen treffen lassen, und das ohne die Gefahr von staatlicher Repression. Inwieweit sich die Staatsgewalt in die Jugendarbeit und vor allem in die politische
Bildung einmischen darf, wurde schon im Oktober 2012 vom Deutschen Bundesjugendring (DBJR) kritisch hinterfragt und war jüngst auch Thema auf der Vollversammlung des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz im März diesen Jahres. Fast einstimmig beschlossen die Jugendverbände – inklusive BDP – dort ein Positionspapier mit dem Titel Bildung ist keine Aufgabe des Verfassungsschutzes.
Auch der BDP bekennt sich intern und öffentlich zu einer klaren Position gegenüber dem
Verfassungsschutz. Die »kritische Auseinandersetzung [stellt] einen wichtigen Teil emanzipativer Jugendbildung dar und darf von staatlicher Seite nicht kriminalisiert, sondern sollte vielmehr gefördert werden« heißt es in der Begründung eines Antrags zur Solidaritätserklärung mit den betroffenen Projekten, der auf der Bundesdelegiertenversammlung im Dezember 2012 zur Abstimmung eingereicht wurde. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Grafik: Atelier Hurra