Förderung der energetischen Sanierung
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ eingerichtet, über das Fördermittel für die energetische Sanierung von Bildungsstätten- und Übernachtungsstätten beantragt werden können. Die Projektmittelförderung erfolgt über die jeweilige Kommune und ist von dieser auch mit einem Eigenanteil von 55% (25% bei Haushaltsnotlage) zusätzlich zu fördern. Durch finanzielle Mittel des jeweiligen Trägers der Einrichtung kann der Eigenanteil der Kommune indirekt gesenkt werden. Weitere Details und Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Seite des Ministeriums. Interessensbekundungen beim Bauministerium durch die Kommune sind nur bis zum 30.09.2022 möglich.
Quelle: DBJR