VG untersagt Veröffentlichung im Verfassungsschutz- bericht

PM des PWH vom Samstag, 26. Januar 2013 - 0:01

Im letzten Verfassungsschutzbericht M-V (VS) wurden das Peter-Weiss-Haus (PWH) und andere alternative Jugendprojekte, darunter das Café Median und das IKUWO, als Veranstaltungsorte angeblich linksextremistischer Veranstaltungen aufgeführt. Dagegen sind die Projekte vor das Verwaltungsgericht gegangen. Dieses untersagte dem Innenministerium M-V, am 23.01.2013, die Verbreitung des VS-Berichtes in seiner ursprünglichen Fassung..

Die grundlose Nennung des PWH's im VS war nicht hinnehmbar und wurde nunmehr durch das Verwaltungsgericht Schwerin unterbunden. Die gravierenden Folgen für die genannten Veranstaltungsorte hat auch das Verwaltungsgericht erkannt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Schwerin besagt: Die vom PWH „[...] angegriffene Nennung seines Namens [...] ist nach Auffassung der Kammer als Grundrechtseingriff zu bewerten, weil sie geeignet ist, sich abträglich auf das Bild des Antragstellers in der Öffentlichkeit auszuwirken […].“

Dort erwähnte Projekte werden per se als Verfassungsfeinde wahrgenommen, was zu einer negativen Stigmatisierung führt. Es war zu befürchten, dass Leserinnen und Leser des VS-Berichtes vom Besuch des Peter-Weiss-Hauses abgeschreckt werden.

Das Peter Weiss Haus versteht sich als ein freies und alternatives Bildungs- und Kulturhaus, welches sich auch der Denkmalpflege verpflichtet hat. Wir ermöglichen den unterschiedlichsten Akteur_innen, das Haus und seine Ressourcen zu nutzen. Im Jahre 2011 fanden in den Räumen des PWH's 770 soziokulturelle Veranstaltungen statt. Das Angebotsspektrum reicht hier von Lesungen zu Peter Weiss über politische Veranstaltungen zur Eurokrise bis hin zu Kinder- und Jugendtheater. Dieses Angebotsspektrum trägt zu einer breiteren und bunteren Zivilgesellschaft bei.

Maximilian Schneider vom PWH: „Wir sind glücklich, dass die Verletzungen unserer Grundrechte durch den Verfassungsschutz M-V von den Gerichten unterbunden wurden. Wir freuen uns für das Café Median und das IKUWO, die auch nicht weiter erwähnt werden dürfen. Wir drücken der Band `Feine Sahne Fischfilet` die Daumen, dass auch sie mit ihrem Eilantrag erfolgreich sind.“

Der VS hat die Aufgabe, die Bevölkerung über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu informieren. Im VS Bericht 2011 tut er dieses nicht, es wurden Projekte erwähnt, die nachweislich gute Arbeit machen und die demokratischen Prozesse in MV stärken.

Peer Stolle, Rechtsanwalt des PWH, verdeutlicht :"Das Verwaltungsgericht hat uns vollumfänglich recht gegeben. Die Entscheidung verdeutlicht nochmal, dass auch der Verfassungsschutz in seiner Arbeit an Recht und Gesetz gebunden ist. Der Versuch, wertvolle und unverzichtbare zivilgesellschaftliche Arbeit von Jugendprojekten in M-V zu diskreditieren, ist gescheitert.“

Kontakt

Marit Baarck , Vorstand PWH e.V. 0151/11021882

Maximilian Schneider, Mitglied des PWH e.V. 0151/11021882

Peer Stolle, Rechtsanwalt kanzlei [at] diefirma.net (kanzlei[at]diefirma[dot]net) 030/446792 16

http://www.peterweisshaus.de/