94 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland
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Am 12. November 1918 wurde das aktive und passive Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt. Im Januar 1919 zogen 37 Frauen in das erste Parlament der Weimarer Republik ein.
Heute sind gut ein Drittel der Abgeordneten im Deutschen Bundestag Frauen – ein überdurchschnittlicher Wert im weltweiten Vergleich. Aber immer noch nicht gleich.
Im BDP wurde beim Bundesthing 1967 die klare Entscheidung zur Koedukation getroffen, auch das ist also schon 45 Jahre her. Und im Januar 1971 wurde dann zum ersten mal der Bundesvorstand des BDPs von einer Delegiertenversammlung gewählt (vorher haben das die 'Stammesführer' erledigt).
Wer sich noch mehr über die Frauenanteile in den nationalen Parlamenten heute informieren will, kann hier: http://goo.gl/xgrkf eine Infografik der Bundeszentrale für politische Bildung downloaden.